Richtlinien für die Vergabe von Anerkennungen

§1       Die Internationale Motivgruppe Eisenbahnwesen e.V. verleiht ihren Mitgliedern in bestimmten Fällen Anerkennungen in der Form von Nadeln. Sie werden zusammen mit einer Verleihungsurkunde vergeben, die Treuenadeln, in Silber und Gold; die Verdienstnadeln in Bronze, Silber und Gold. 

§ 2  a) Eine Treuenadel in Silber und Gold erhält ein Mitglied nach entsprechender Vereinszugehörigkeit:
·      Silber nach 20 Jahren
·      Gold nach 30 Jahre
 

       b) Eine höherklassige Treuenadel kann nur vergeben werden, wenn der Empfänger bereits Besitzer der vorherigen Treuenadel ist. 

      c) Die Vergabe von Treuenadeln erfolgt anlässlich einer Mitgliederversammlung durch den geschäftsführenden Vorstand, ohne Nennung im EMS 

§ 3  a) Die Verdienstnadeln in Bronze, Silber und Gold werden, je nach Gewichtung des/der Verleihungsgründe , vergeben für (Aufzählung nicht abschliessend) :

·   Aktivität und Einsatz zugunsten der  Motivgruppe 

             ·   Bearbeitung und Veröffentlichung von Fachartikeln

            ·   mehrfache Erfolge als Aussteller 

         ·   besondere Aktivität im Bereich der Eisenbahnthematik:

1. Veröffentlichung von Literatur, Katalogen und Thematikerklärungen

2. die Organisation, den Aufbau und die Leitung von Eisenbahn – Thematikgruppen im internationalen Raum

3. weitere, vergleichbare Leistungen 

      b)  In der Verleihungsurkunde ist der Grund der Verleihung anzugeben; es erfolgt Nennung im EMS 

      c)  Die Verdienstnadeln können auch an engagierte Eisenbahnthematik-Sammler oder Freunde der  Motivgruppe ausserhalb der Motivgruppe verliehen werden. 

      d)  Eine höherklassige Verdienstnadel kann, ausgenommen in begründeten Einzelfällen, nur vergeben werden, wenn der Empfänger bereits Besitzer der vorherigen Verdienstnadel ist. 

        e)  Der Empfänger einer Verdienstnadel wird der Mitgliederversammlung vom geschäftsführenden Vorstand oder von Mitgliedern vorgeschlagen und von dieser bestätigt oder abgelehnt. 

      f)   Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes können während ihrer aktiven Vorstandszugehörigkeit nur von Mitgliedern ausserhalb des Erweiterten Vorstandes für eine Verdienstnadel vorgeschlagen werden. 

§ 4      Bisher verliehene Auszeichnungen bleiben unverändert. 

§ 5      Diese Richtlinien treten am Tag nach der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. 

§ 6      Übergangsbestimmung :

           Für die Vergabe der goldenen Treuenadel wird im Jahre 2007 noch die Regel angewandt dass der Empfänger die silberne Treuenadel bereits mehr als 5 Jahre erhalten hat.

 
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