Satzung
Satzung
der

INTERNATIONALEN MOTIVGRUPPE EISENBAHNWESEN e.V.

§ 1
Name, Sitz, Gerichtsstand, Geschäftsjahr, Mitteilungsblatt

(1) Der Verein führt den Namen "Internationale Motivgruppe Eisenbahnwesen" und ist im Vereinsregister eingetragen. Seit Eintragung im Vereinsregister führt er den Zusatz "eingetragener Verein" in abgekürzter Form "e.V."
Die Internationale Motivgruppe Eisenbahnwesen e.V. - nachfolgend Motivgruppe genannt - ist politisch neutral und arbeitet auf internationaler Ebene.

(2) Der Sitz des Vereins ist Leverkusen.

(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(5) Die Motivgruppe gibt das Mitteilungsblatt "Der Eisenbahnmotivsammler" - abgekürzt "EMS" - heraus. Es wird jedem Mitglied zugestellt. Für die Gestaltung, den Inhalt, die Herausgabe und die Zustellung des Blattes werden durch die Motivgruppe gesonderte Bestimmungen erlassen, die durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen sind.

§ 2

Zweck des Vereins

Die Motivgruppe fördert die motivbezogene Sammlertätigkeit ihrer Mitglieder.
Besondere Schwerpunktaufgaben der Motivgruppe sind:
  • Erforschung des Motivgebietes Eisenbahnwesen,
  • Erstellung von Motivlisten,
  • Veröffentlichung von Fachartikeln,
  • Förderung des Tauschverkehrs,
  • Organisation und Förderung von Erfahrungsaustauschen und regionalen Treffen unter den Mitgliedern,
  • Förderung eines Neuheitendienstes,
  • Förderung eines Rundsendedienstes,
  • Förderung der Jugendarbeit und
  • Zusammenarbeit mit anderen philatelistischen Organisationen und Arbeitsgemeinschaften auf nationaler und internationaler Ebene.
 
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