Satzung  Seite 6

(6) Die Aufgaben der laufenden Geschäftsführung des geschäftsführenden Vorstandes werden nach Sachgebieten unter den Vorstandsmitgliedern aufgeteilt. Danach sind zuständig:

  • der Vorsitzende für die Leitung der Mitgliederversammlungen, die Einberufung der Sitzungen des geschäftsführenden und des erweiterten Vorstandes, die rechtsverbindliche Vertretung der Motivgruppe nach innen und außen und die Pflege der Zusammenarbeit mit anderen philatelistischen Organisationen und Vereinen;
  • der stellvertretende Vorsitzende für die Vertretung des Vorsitzenden, die Vorbereitung der Mitgliederversammlungen, die Führung des Mitgliederverzeichnisses und die Koordinierung der Mitgliederwerbung;
  • der Schriftführer für die Führung des Schriftwechsels der Motivgruppe, soweit er nicht von anderen Mitgliedern der geschäftsführenden Vorstandes übernommen wird, und die Protokollierung der Mitgliederversammlungen sowie Vorstandssitzungen;
  • der Schatzmeister für die treuhändische Verwaltung des Vermögens der Motivgruppe, die Führung der Vereinskasse, der Vereinskonten und Kassenbücher, die Berufung von Unterkassierern in den Ländern ohne Euro-Währung und deren Kontrolle.
  • (7) Die einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtsperiode  gewählt. Die Amtsperiode beginnt mit der  Wahl und endet mit der Neuwahl während der 3 Jahre später stattfindenden Mitgliederversammlung. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Scheidet ein Mitglied der geschäftsführenden Vorstands während der Amtsperiode aus, so kann der geschäftsführende Vorstand ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung bestimmen. Auf der nächsten Mitgliederversammlung findet eine Neuwahl für den zu besetzenden Vorstandsposten statt.

    (8) Der geschäftsführende Vorstand kann mit der Erledigung einzelner Vereinsgeschäfte auch Mitglieder des erweiterten Vorstandes oder nicht dem Vorstand angehörende Mitglieder beauftragen und sie zu den Vorstandssitzungen hinzuzuziehen.

    (9) Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Ihre nachgewiesenen Aufwendungen können ihnen auf Antrag von der Motivgruppe erstattet werden.

    § 8 Der erweiterte Vorstand

    (1) Der erweiterte Vorstand besteht aus:

    • den Obleuten der länderspezifischen oder regionalen Gruppen,
    • dem Leiter des Neuheitendienstes,
    • dem Leiter des Rundsendedienstes und
    • dem Redakteur des Mitteilungsblattes.

    (2) Der erweiterte Vorstand tritt in der Regel nur zur Mitgliederversammlung zusammen. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes beraten und unterstützen den geschäftsführenden Vorstand bei einzelnen Aufgaben. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes sind berechtigt, an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes teilzunehmen. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes haben zu den Mitgliederversammlungen Tätigkeitsberichte vorzulegen.

     
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